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Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven

Herzlich willkommen auf der Internetseite des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven der Freien Hansestadt Bremen.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Einrichtung und hoffen, dass wir Ihre Informationswünsche erfüllen.

Sollten Fragen offen bleiben, scheuen Sie sich nicht, mit uns aufzunehmen.

Anregungen, Kritik und Tipps können Sie gern an die Redaktion mitteilen.

Ihre
Danka Lewin
Direktorin des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven

und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven

Die Rechtsantragstellen des Arbeitsgerichts stehen unter +49 421 361-10619 am Standort Bremen sowie unter

+49 471 596 -13044
+49 471 596 -13046
+49 471 596 -13047 am Standort Bremerhaven zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Rechtsantragstelle nur in Ausnahmefällen mit einer Begleitperson aufgesucht werden darf.

Die Rechtsantragsstelle darf keine Rechtsberatung erteilen. Die Rechtsantragstelle verfügt nicht über Dolmetscher/-innen.

Reichen Sie Klagen und Anträge bitte schriftlich über die bekannten Kontaktadressen und Zugangskanäle ein (nicht per E-Mail).

Formulare für Klagen finden Sie außerdem hier Vordrucke.

Sollten Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter:innen der Rechtsantragstelle telefonisch zur Verfügung.

Wir wären Ihnen jedoch dankbar, wenn Sie zunächst versuchen, die Formulare eigenhändig auszufüllen.

Hinweise:

• Eine Klage muss immer unterschrieben sein und kann deshalb nicht per E-Mail eingereicht werden.
• Eine Klage ist einfach einzureichen.
• Eine Kündigungsschutzklage muss binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.

Soweit vorhanden, fügen Sie der Klage bitte Belege in Kopie bei (Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen, Überstundenauflistungen etc.).

Die Direktorin