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Neu! Verordnung zur verpflichtenden Einführung des elektronischen Rechtsver-kehrs für professionelle Beteiligte

Verordnung zur verpflichtenden Einführung des elektronischen Rechtsver-kehrs für professionelle Beteiligte (pdf, 55.6 KB)

Wichtig für Rechtsanwälte und Notare:

Die SAFE-ID des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven lautet wie folgt:

govello-1133268967611-000000041

Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren

Ab dem 1.1.2022 sind gemäß § 46a ArbGG Mahnanträge von der Verpflichtung umfasst, nach § 46g ArbGG vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch Rechtsanwält:innen, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln. Da die Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren noch keine elektronischen Mahnvordrucke kennt, wird hiermit der nach der Verordnung vorgesehene Vordruck als .pdf-Datei zur Verfügung gestellt. Es wird ausdrücklich auf den Anwendungsvorrang des ArbGG vor der Verordnung hingewiesen.

Personen und Institutionen, die nicht zur elektronischen Einreichung verpflichtet sind, können weiterhin den bisherigen Durchschreibesatz für Mahnanträge in der Arbeitsgerichtsbarkeit nutzen.

Formular Mahnbescheid Formular Mahnbescheid (pdf, 6.2 MB)
Ausfüllhinweise Ausfüllhinweis (pdf, 496.4 KB)

Die pdf-Formulare sind nicht barrierefrei, da diese in Form und Inhalt den Vorgaben der Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren (BGBl I 1977, 2625) entsprechen müssen.

Es wird gebeten, diesen Vordruck bei der elektronischen Einreichung bis zur Änderung der Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu verwenden.

Elektronischer Rechtsverkehr

Seit dem 1. Dezember 2005 ist beim Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven
die Möglichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs eröffnet. Klagen, Verfahrensanträge, Rechtsmittel oder sonstige Schriftsätze können beim Arbeitsgericht in elektronischer Form eingereicht werden. Nähere Informationen zu den rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs finden Sie auf der Internetseite www.egvp.de.

Unter der o. g. E-Mail-Adresse können Sie dem Arbeitsgericht auch
eine Nachricht senden. Der Kommunikationsweg über E-Mail steht aber ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Bitte beachten Sie: Rechtswirksame Schriftsätze können nur im elektronischen Rechtsverkehr (siehe dazu www.egvp.de) eingereicht werden.