Am Montag, den 25.11.2024 ist die Rechtsantragstelle am Standort Bremen geschlossen. Die Aufnahme von sonstigen eiligen Sachen ist gewährleistet.
Am Wall 198, 28195 Bremen
1. Etage, Zimmer-Nr. 108
Tel.: 0421 361-10619
Brookstr. 1, 27580 Bremerhaven
Erdgeschoss
Tel.: 0471 596-13044
Die Rechtsantragstellen sind mit Hilfe rollstuhlgerecht zu erreichen, in Bremerhaven durch einen ausgeschilderten Nebeneingang.
Beim Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven ist jeweils eine Rechtsantragstelle eingerichtet. Bedienstete des Arbeitsgerichts sind dem Bürger ohne Rechtsschutz (Gewerkschaft, Rechtsschutzversicherung) behilflich, Klagen oder andere Anträge zu formulieren und bei Gericht einzureichen. Rechtsberatung darf das Gericht nicht erteilen. Die Dienstleistungen der Rechtsantragstelle sind kostenfrei.
Bitte bringen Sie zur Rechtsantragstelle alle maßgeblichen Unterlagen (z.B. Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Entgeltabrechnungen usw.) in geordneter Form mit.
Eine Klage kann auch durch die Rechtsantragstelle eines unzuständigen Gerichts aufgenommen werden. So müssen z. B. die Rechtsantragstellen der Arbeitsgerichte Oldenburg, Verden, Nienburg, Stade etc. die Klage aufnehmen, die vor dem Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven erhoben werden soll.
Bei Kündigungen gilt eine Klagfrist von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung.