Das Arbeits-Gericht regelt Streite
zwischen Arbeit-Gebern und Arbeit-Nehmern.
Zum Beispiel:
Sie streiten mit Ihrem Arbeit-Geber über den Lohn.
Oder Sie streiten mit Ihrem Arbeit-Geber über Ihre Entlassung.
Der Prozess vor dem Arbeits-Gericht hat mehrere Teile:
• Die Klage
• Die Güte-Verhandlung
• Die mündliche Verhandlung
• Die Beweis-Aufnahme
• Der Vergleich
• Das Urteil
• Die Berufung
• Die Revision
Diese Wörter sind schwer.
Darum erklären wir diese Wörter.
Der Prozess vor dem Arbeits-Gericht beginnt mit einer Klage.
Oder der Prozess vor dem Arbeits-Gericht beginnt mit einem Mahn-Bescheid.
Ein Mahnbescheid ist ein Blatt Papier.
Auf dem Papier steht:
Eine Person schuldet einer anderen Person Geld.
Die Person muss das Geld an die andere Person bezahlen.
Zum Beispiel:
Ihr Arbeit-Geber bezahlt Ihnen keinen Lohn.
Aber Sie glauben:
Ihr Arbeit-Geber muss Ihnen Lohn bezahlen.
Sie reden zuerst mit Ihrem Arbeit-Geber.
Aber Ihr Arbeit-Geber bezahlt Ihnen weiter keinen Lohn.
Dann gibt es 2 Möglichkeiten:
1) Sie verklagen Ihren Arbeit-Geber.
Sie müssen die Klage beim Arbeits-Gericht abgeben.
2) Sie beantragen einen Mahn-Bescheid.
Sie müssen den Mahn-Bescheid beim Arbeits-Gericht abgeben.
Hilfe bekommen Sie bei der Rechts-Antrag-Stelle.
Bei jedem Arbeits-Gericht gibt es eine Rechts-Antrag-Stelle.
Das ist ein Angebot für Menschen.
Die Menschen stellen dort verschiedene Anträge.
Die Rechts-Antrag-Stelle hilft dabei,
den Antrag richtig zu schreiben.
Die Rechts-Antrag-Stelle gibt keine Rechts-Beratung.
Das dürfen nur Rechts-Anwältinnen und Rechts-Anwälte.
Das dürfen auch Gewerkschaften und Arbeitgeber-Verbände.
• Arbeits-Vertrag
• Lohn-Abrechnung oder Gehalts-Abrechnung
• Kündigungs-Schreiben
• Aufhebungs-Vertrag
• Überstunden-Aufstellung
• Krankengeld-Bescheid
Bringen Sie wichtige Unterlagen mit.
Der Weg zu den Rechts-Antrag-Stellen
und die Öffnungszeiten sind auf der Internet-Seite zu finden.
Die Hilfe der Rechts-Antrag-Stelle kostet nichts.
Es gibt dort keine Dolmetscherinnen oder Dolmetscher.
Sie haben eine Klage abgegeben.
Dann gibt es eine Güte-Verhandlung.
Die Güte-Verhandlung ist ein Gespräch vor Gericht.
Ein Richter redet mit Ihnen und der anderen Person über den Streit.
Alle zusammen versuchen eine Lösung für den Streit zu finden.
Alle sollen mit der Lösung zufrieden sein.
Dann ist der Streit vorbei.
In der Güte-Verhandlung gibt es keine Lösung.
Dann gibt es eine mündliche Verhandlung.
Die mündliche Verhandlung ist ein Gespräch.
Das Gespräch haben Sie mit Richtern und mit Ihrem Arbeit-Geber.
In dem Gespräch erklären Sie den Richtern den Streit.
Und der Arbeit-Geber erklärt den Richtern den Streit.
Das schwere Wort ist: Tatsachen-Vortrag.
Sie und der Arbeitgeber haben Tatsachen vorgetragen.
Aber die Tatsachen passen nicht zusammen.
Dann prüfen die Richter die Tatsachen.
Dafür können die Richter auch Beweise prüfen.
Das schwere Wort ist: Beweis-Aufnahme.
Die Richter prüfen alle Beweise.
Zum Beispiel was eine andere Person dazu sagt.
Am Ende der mündlichen Verhandlung ist der Streit zu Ende.
Sie und Ihr Arbeit-Geber finden eine Lösung.
Das schwere Wort ist: Vergleich.
Die Richter sprechen am Ende vom Streit ein Urteil.
Das bedeutet:
Die Richter sprechen eine Entscheidung.
Die Richter entscheiden:
Sie haben Recht.
Oder Ihr Arbeit-Geber hat Recht.
Oder Sie haben teilweise Recht.
Und Ihr Arbeit-Geber hat teilweise Recht.
Sie finden das Urteil nicht gerecht.
Oder Ihr Arbeit-Geber findet das Urteil nicht gerecht.
Dann können Sie Berufung einlegen.
Oder der Arbeit-Geber kann Berufung einlegen.
Das bedeutet:
Sie gehen zum Landes-Arbeits-Gericht.
Oder Ihr Arbeit-Geber geht zum Landes-Arbeits-Gericht.
Das Gericht heißt dann: Berufungs-Gericht.
Das Berufungs-Gericht entscheidet den Streit noch einmal.
Es gibt noch ein anderes Gericht.
Das Gericht ist das Revisions-Gericht.
Das Revisions-Gericht prüft:
Hat das Berufungs-Gericht die Gesetze eingehalten?
Oder hat das Berufungs-Gericht die Gesetze nicht eingehalten?
Für Verfahren vor dem Arbeits-Gericht
brauchen Sie keinen Rechtsanwalt.